Leistungen

Team Overrath

Wir stellen Ihnen ein Rundum-Paket zur Verfügung, damit Sie in Ruhe Ihr Leben genießen können!

Anwälte
Rechtssichere
Vorsorgedokumente

Zu wissen, wer sich kümmert, wenn man es selbst nicht kann, ist ein sehr gutes und beruhigendes Gefühl. Um sicherzugehen, dass Vorsorgedokumente sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht, als auch Ihren persönlichen Wertvorstellungen gerecht wird, können Sie sich qualifiziert beraten und bei der Erstellung unterstützen lassen. Handeln Sie mündig und selbstbestimmt und treffen Sie Ihre Entscheidungen so früh wie möglich.
Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch gerne einen spezialisierten Rechtsanwalt. Er hilft Ihnen bei der Erstellung sämtlicher Vorsorgedokumente – individuell auf Ihre Bedürfnisse und Situation zugeschnitten.
Auf Wunsch registrieren wir ihre Vollmachten und Verfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. So kann zum Beispiel das Betreuungsgericht im Notfall schnell erkennen, das und wie Sie vorgesorgt haben und wo ihre Unterlagen lagern.

Anwälte
Beratung
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Ihr Individueller
Notfallordner

Wissen ihre Angehörige, Bevollmächtigte oder Freunde wo wichtige Dokumente lagern? Wo ihre Bankkonten sind und wer darüber verfügen darf? Wer erhält Kenntnis über Versicherungen wie einer Berufs- oder Unfallversicherung, um diese fristgerecht zu beantragen. Viele Angehörige, Freunde, wünschen sich in so einer Situation eine Hilfestellung und Anleitung.

Was ist wie und wann zu erledigen?
Wo finde ich die entsprechenden Unterlagen?
Wer sind die Ansprechpartner?

Wo andere Dienstleister aufhören fangen wir erst an und erstellen mit ihnen gemeinsam ihren persönlichen Notfallordner. Nachdem Ihr Notfallordner erstellt wurde, wird dieser digitalisiert und an sie versandt. Durch unseren jährlichen Updateservice erhalten Sie die Möglichkeit, wenn nicht bereits durch Ihre eigenen Initiative geschehen, Änderungen in Ihrem Notfallordner vornehmen zu lassen.

Unser Prozess

Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ist ein Erfolg. – Henry Ford

Schritt 1

In einem ersten Gespräch klären wir all ihre Fragen und besprechen den weiteren auf Sie zugeschnittenen Ablauf. Wählen sie ihr passendes Paket zwischen einer einmaligen Erstellung oder einem jährlichen Servicepaket aus.

Schritt 2

Falls Sie schon Vorsorgedokumente erstellt haben übernehmen wir gerne die Verwahrung für Sie. Sollten Sie keine Vorsorgedokumente besitzen, stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu einem unserer empfohlenen Rechtsanwälte her. Die Kanzlei wird sich dann automatisch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Schritt 3

Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, wird ihr persönlicher Notfallordner erstellt. Dies erfolgt entweder persönlich bei uns vor Ort oder ganz komfortabel per Onlineberatung. Im Anschluss wird ihr Notfallordner digitalisiert und zu Ihnen versandt.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden.

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen.

Die Anregung einer Betreuung erfolgt bei der Betreuungsbehörde oder direkt beim Betreuungsgericht. Die Betreuungsbehörde erstellt in der Regel für das Betreuungsgericht einen Sozialbericht. Der Betreuungsrichter holt dann ein medizinisches Sachverständigengutachten ein, in dem zur Erforderlichkeit und zum Umfang der Betreuung Stellung genommen wird. Nach der Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht wird die Betreuung angeordnet und ein geeigneter Betreuer bestellt.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens für den Fall zu bevollmächtigen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Das kann beispielsweise die Erledigung von Bank- oder Versicherungsgeschäften sein oder der Abschluss eines Heimvertrags. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt und können Sie ihre Angelegenheiten (teilweise) nicht mehr selber erledigen, folgt grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Eine ordnungsgemäß erstellte Vorsorgevollmacht kann deshalb in vielen Fällen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens verhindern.

In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie dies aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbstverantwortlich entscheiden können. In einer Patientenverfügung können Sie insbesondere festhalten, ob Sie unter bestimmten Umständen lebensverlängernden Maßnahmen zustimmen oder diese ablehnen. Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Wichtig ist, dass zwischen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung streng zu unterscheiden ist. Während die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie im Falle des Falles rechtlich vertreten kann, betrifft die Patientenverfügung ausschließlich die Frage, welche medizinischen Maßnahmen Sie für den Fall wünschen, dass Sie diesen Wunsch nicht mehr selbst äußern können.

Als Unternehmer sollten Sie nicht nur Ihre private Absicherung regeln, sondern auch die unternehmerische. Schon ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihr Unternehmen zu führen. Deshalb sollten Sie für solche Fälle Vorsorge treffen.

Als Unternehmer sollten Sie auf alle Fälle eine Vorsorgevollmacht erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Eine Vorsorgevollmacht sichert die Weiterführung der Geschäfte.
Fragen Sie sich: Was soll mit Ihrem Unternehmen passieren, wenn Sie es nicht – oder zumindest nicht vorübergehend – mehr führen können? Sie haben folgende Möglichkeiten:

Veräußerung des Unternehmens
Aufgabe des Unternehmens
Fortführung des Unternehmens

Unabhängig davon gilt: Wenn Sie nicht im Voraus im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmt haben, die Ihre Interessen vertritt, werden die Geschicke Ihres Unternehmen durch einen gerichtlich ausgewählten Betreuer geleitet. Doch die erfolgreiche Führung eines Unternehmens setzt Erfahrung und profundes Wissen voraus. Ob dies im Falle eines gerichtlich bestellten Betreuers gegeben ist, ist oft fraglich, denn ein Betreuer muss keine unternehmerischen Kenntnisse oder Fähigkeiten nachweisen.

Wer vermeiden möchte, dass es im Erbfall zu Streit innerhalb der Familie kommt, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen. In einem Testament kann man seinen letzten Willen schriftlich festhalten und bestimmen, wie das Vermögen und andere Wertsachen an Familie und Freunde aufgeteilt werden sollen. Man unterscheidet die folgenden drei Testamentarten:

Handgeschriebenes Testament (eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben, mit Datum, Ort und Überschrift „Mein Letzter Wille“ oder „Testament“)

Notarielles Testament (von einem Notar geschrieben und beurkundet, eigenhändig unterschrieben)

Nottestament (Spezialform der Niederschrift nach mündlicher Erklärung in einer Notlage kurz vor dem Tod oder auch sonstiger Verhinderung der eigenhändigen schriftlichen Nierderlegung)

Damit Ihr „Letzter Wille“ auch in Kraft treten kann,sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Testament auffindbar ist: durch Hinterlegung beim Notar, Nachlassgericht oder einer Vertrauensperson. Liegt ein Testament vor, gelten dessen Bestimmungen und setzen die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.

Weitere Fragen?
Die klären wir gerne mit Ihnen. Vereinbaren Sie direkt ein Gespräch, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.